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Wartungsvertrag - Dauerhaft gute Leistung.

Eine Heizung und/ oder Lüftungsanlage muss regelmäßig gewartet werden. Zum einen, damit sie einwandfrei funktioniert, aber auch, weil es der Gesetzgeber bei manchen Geräten sogar vorschreibt. So heißt es in der Energieeinsparverordnung:

„EnEV §11 Abs 3: Anlagen und Einrichtungen der Heizungs- , Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.“

Argumente für einen Wartungsvertrag

Doch auch ohne gesetzlichen Druck spricht eine Menge für einen Wartungsvertrag und eine somit garantierte regelmäßige Wartung:

  • Sie sparen Energie, da die Heizleistung durch die regelmäßige professionelle Wartung konstant erhalten bleibt.
  • Sie haben in der Regel weniger Reparaturkosten, da kleine Fehler und Mängel schnell abgestellt werden können.
  • Sie werden als Wartungskunde bevorzugt behandelt, so dass Sie keine langen Wartezeiten haben.

Sie haben noch keinen Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen? Das holen wir gern nach. Hier finden Sie den aktuellen Wartungsvertrag zu Download. Übrigens – wir warten auch Anlagen, die wir nicht selbst verkauft und eingebaut haben…